Cookie Richtlinie - der richtige Umgang

Das Cookie-Urteil vom EuGH – wie Sie Webseiten datenschutztechnisch richtig aufstellen

Am 1.10.2019 wurde das sogenannte „Cookie-Urteil“ vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündet. Damit verbunden sind herkömmliche Cookie-Hinweise auf Webseiten nicht mehr ausreichend, wenn diese lediglich darüber informieren, dass Cookies vorhanden sind, bzw. personenbezogen verwendet werden. Nunmehr muss der Besucher einer Webseite aktiv einwilligen, dass er mit einer Nutzung von Cookies einverstanden ist. Die via Cookies bezogenen Informationen besitzen wiederum für Webseitenbetreiber und Online-Shops durchaus erhebliche Relevanz, zum Beispiel im Hinblick auf eine zielgruppengerechte Kommunikationsplanung oder Kampagnensteuerung. Wir erklären, was dies für den Webauftritt bedeutet und wie Unternehmen individuell auf das Cookie-Urteil reagieren können.

Was ist ein Cookie?

Ein Cookie ist eine mit Informationen belegte Textdatei. Diese speichert ausgewählte Einstellungen in einem Benutzerprofil und kann so einen wiederkehrenden Webseitennutzer erkennen. Bei den gespeicherten Informationen handelt es sich in der Regel einerseits um für die technische Umsetzung notwendige Cookies und andererseits um personenbezogene Daten. Technisch notwendige Cookies sind vom Urteil explizit ausgenommen und auch ohne Einwilligung zulässig, da diese z.B. zur Speicherung der Produkte, die in den Warenkorb gelegt wurden, notwendig sind. Anders könnte eine reibungslose Funktion der Webseite nicht garantiert werden. Personenbezogene Cookies dürfen nunmehr jedoch nur mit Einwilligung des Betroffenen (Nutzers) gespeichert oder verarbeitet werden.

Was ist eine Einwilligung?

Eine Einwilligung muss aktiv vom Nutzer getroffen werden. Er muss sich also bewusst dafür entscheiden, dass seine Daten verarbeitet und genutzt werden. Es reicht nicht, wenn der Nutzer der Verarbeitung nur passiv zustimmt. Bezüglich des Zustimmungsprozesses wird generell in zwei Methoden unterschieden.

Opt-Out-Methode
Die Opt-Out-Methode ist eine passive Zustimmungsmethode. Hierbei willigt der Nutzer nicht explizit ein. Vielmehr wird die Annahme getroffen, der Nutzer habe eingewilligt. Entspricht dies nicht dem Willen des Nutzers, hat dieser die Möglichkeit in seinen Einstellungen die Cookies wieder abzuwählen oder deren Verwendung zu selektieren.

Opt-In-Methode
Bei der Opt-In-Methode wird dem Nutzer die Wahl gelassen, ob er der Speicherung zustimmen möchte. Wird keine Wahl vorgenommen, so gilt: der Betroffene hat keine Einwilligung zur Speicherung erteilt. Denn nach dem aktuellen Urteil müssen Nutzer aktiv einwilligen. Es darf dabei aber nicht außer Acht gelassen werden, dass dadurch bis zu 75% der Daten verloren gehen könnten. Eventuell fehlt dadurch datengetriebenen Optimierungen und Kampagnen allerdings genügend Input – z. B. für eine gewünschte Skalierung.

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Fazit: Mit dem Cookie-Urteil wird deutlich, dass der Datenschutz – und damit der Verbraucherschutz – einen hohen Stellenwert einnimmt. Webseiten-Betreiber und Unternehmen sollten diesen Tatbestand auch transparent kommunizieren und ihre Online-Kommunikation entsprechend anpassen. Doch auf der anderen Seite können so wichtige Daten nicht generiert werden. Deshalb muss jedes Unternehmen selbst prüfen und entscheiden, welche Methode es wie umsetzt. Dafür stehen wir im Hinblick auf eine umfassende Beratung und punktuelle Umsetzung gern zur Verfügung. Einfach Kontakt aufnehmen!

Bitte beachten: Dieser Beitrag weist lediglich auf ausgewählte Sachverhalte hin. Es handelt sich hierbei nicht um eine verbindliche Rechtsberatung, noch ersetzt er diese.

Lucas Quentel

Als Agenturleiter verfügt Lucas über langjährige Erfahrung in der Online-Marketing-Branche. Er ist auf die Entwicklung und Umsetzung von erfolgreichen Online-Marketing-Strategien für Kunden spezialisiert.

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